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Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsdienstleistungen zukünftig auch elektronisch anzubieten. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) digitalisiert deshalb seine Aufgaben für nach § 45 SGB VIII erlaubnispflichtige Einrichtungen, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, für Wohnheime sowie Internate. Die eGovernment-Anwendung

SoJuS LVR – Soziales und Jugend Serviceportal Rheinland

bildet hierzu die Basis. Die inhaltliche Koordination obliegt dem zuständigen Fachbereich des Landschaftsverbandes Rheinland. SoJuS LVR stellt den zugangsberechtigten Nutzern/innen der Aufsichts- und Erlaubnisbehörde, der Einrichtungsträger sowie der örtlichen Träger alle für ihren Zuständigkeitsbereich wesentlichen Informationen zur Verfügung, vernetzt deren Aufgabenwahrnehmung und standardisiert die administrativen Prozesse.